AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir vermieten unsere Ferienwohnung in 18609 Binz auf Rügen.
Anmeldung
Sie bestätigen uns per Email oder per Telefon die Buchung.
Daraufhin bekommen Sie von uns eine schriftliche Buchungsbestätigung
per Post oder bei Existenz einer Emailadresse, wird diese per Email versandt.
Zahlung
Die Anzahlung für die abgeschlossene Buchung beträgt 20 % des Gesamtpreises.
Der komplette Restbetrag für Anmietung der Ferienwohnung ist bis vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
Sie erhalten nach Buchungsbestätigung eine Rechnung über den Gesamtbetrag, mit der Bitte innerhalb
5 Tagen die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises auf das angegebene Konto zu überweisen.
Stornogebühren:
bei Stornierungen bis 30 Tage vor Mietbeginn: 25 % der Miete
bei Stornierungen 30 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn: 50 % der Miete
Buchen und nicht erscheinen: 100 % der Miete
Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer, eine dritte Person in die
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Er und der Reisende haften uns
als Gesamtschuldner für die gebuchte Gesamtleistung und die durch den Eintritt der
dritten Person entstehenden Mehrkosten.
Reklamationen
Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes Grund zur Beschwerde haben,
setzen Sie sich zuerst mit dem Vermieter oder den Verantwortlichen der Ferienwohnung in Verbindung.
Viele Dinge lassen sich schnell zu Ihrer Zufriedenheit beheben. Spätere Reklamationen können
nicht anerkannt werden. Schadenersatzforderungen sind unmittelbar mit dem Vermieter zu regeln.
Anreise und Abreise
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt als Anreisezeit 15-18.00 Uhr und als
Abreisezeit 10-11.00 Uhr. Setzen Sie sich einen Tag vor Anreise mit uns
telefonisch in Verbindung, um den ungefähren Anreisezeitpunkt abzustimmen,
damit der Verwalter vor Ort entsprechend Ihrer Anreise planen kann.
Bringen Sie Ihre gesamten Reiseunterlagen und die Anzahlungsbelege als Beweismittel
der gebuchten Leistung mit.
Salvatorische Klausel
Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein,
so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle
der unwirksamen Bestimmung/en tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung,
die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Gerichtsstand & Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Potsdam.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt, sowie erholsame und erlebnisreiche
Ferientage auf unserer schönen Insel!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Werner illgen und Doritt-Böhmer-Illgen
